TV‑L RechnerLänder-Tarif · Brutto & Netto

E15Ü TV-L – Gehalt 2026, Stufen & Netto

Überleitungsgruppe oberhalb von E 15 – für Beschäftigte, die aus früheren Vergütungsgruppen (BAT I) übergeleitet wurden, z. B. leitende Funktionen in Landesbehörden. Für Neueinstellungen ist E 15Ü grundsätzlich nicht vorgesehen.

6.857,14 €Einstieg (St. 1)
8.846,64 €Endstufe (St. 5)
32,53 %Jahressonderzahlung
5Stufen (1–5)

E15Ü: Brutto je Stufe (alle Tabellenstände)

Stufeab 01.04.2026ab 01.03.2027ab 01.01.2028Netto 2026 ca.*
Stufe 16.857,14 €6.994,28 €7.064,22 €4.103,69 €
Stufe 27.587,33 €7.739,08 €7.816,47 €4.480,65 €
Stufe 38.280,33 €8.445,94 €8.530,40 €4.809,71 €
Stufe 48.734,83 €8.909,53 €8.998,63 €5.040,05 €
Stufe 58.846,64 €9.023,57 €9.113,81 €5.099,36 €

* Netto: Schätzung für Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche KV. Individuelle Berechnung: zum Rechner.

Stufenaufstieg in E15Ü

Stufe 1 → Stufe 21 Jahr in Stufe 1
Stufe 2 → Stufe 32 Jahre in Stufe 2
Stufe 3 → Stufe 43 Jahre in Stufe 3
Stufe 4 → Stufe 54 Jahre in Stufe 4
Stufe 5 → Stufe 65 Jahre in Stufe 5

Grundlage: § 16 TV-L. Zeiten mit Unterbrechungen über 3 Jahre können schädlich sein – Details im Ratgeber Stufenaufstieg.

Einordnung

Jahressonderzahlung

32,53 % des Ø-Entgelts Jul–Sep, Auszahlung im November. Die Staffel ist seit 2019 eingefroren – so funktioniert sie.

Stundenlohn

In Stufe 1 je nach Bundesland zwischen 39,56 € (40-h-Länder) und 40,89 € (Schleswig-Holstein, 38,7 h) pro Stunde – zur Übersicht.

Häufige Fragen zu E15Ü

Was verdient man in E15Ü (TV-L 2026)?

Ab 01.04.2026 liegt das Tabellenentgelt zwischen 6.857,14 € (Stufe 1) und 8.846,64 € (Stufe 5) pro Monat bei Vollzeit. Netto in Steuerklasse I: ca. 4.103,69 € bis 5.099,36 €.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in E15Ü?

Im November erhalten Sie 32,53 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September – in Stufe 1 also rund 2.230,63 €.

In welcher Stufe starte ich?

Ohne Berufserfahrung in Stufe 1. Mit mindestens 1 Jahr einschlägiger Erfahrung in Stufe 2, mit mindestens 3 Jahren in Stufe 3 (§ 16 TV-L).

Wann erreiche ich die Endstufe?

Stufe 6 erreichen Sie nach insgesamt 15 Jahren einschlägiger Tätigkeit (1+2+3+4+5 Jahre), sofern die Zeiten ununterbrochen anerkannt werden.

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