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Stufenaufstieg: So klettern Sie durch die Stufen 1–6

Neben Tariferhöhungen ist der Stufenaufstieg der wichtigste Gehaltstreiber im TV-L – planbar, automatisch und je nach Gruppe mehrere hundert Euro pro Schritt.

Die regulären Laufzeiten (§ 16 TV-L)

AufstiegWartezeitErreicht
Stufe 1 → 21 Jahrnach insgesamt 1 Jahren
Stufe 2 → 32 Jahrenach insgesamt 3 Jahren
Stufe 3 → 43 Jahrenach insgesamt 6 Jahren
Stufe 4 → 54 Jahrenach insgesamt 10 Jahren
Stufe 5 → 65 Jahrenach insgesamt 15 Jahren

Die Endstufe 6 erreichen Sie im Normalverlauf also nach 15 Jahren einschlägiger Tätigkeit. Ausnahme E 1: Einstieg direkt in Stufe 2, Aufstieg jeweils nach 4 Jahren.

Was der Aufstieg finanziell bringt

Beispiel E 13 (Tabelle 2026): Stufe 1 → 2 bringt +346,72 €/Monat, Stufe 3 → 4 sogar +506,67 €. Über die gesamte Laufbahn wächst das Entgelt von 4.759,37 € auf 6.764,69 € – ein Plus von 42 % ganz ohne Beförderung.

Einstellung: Welche Stufe bekomme ich?

Ohne einschlägige Berufserfahrung: Stufe 1. Mit mindestens 1 Jahr: Stufe 2. Mit mindestens 3 Jahren: Stufe 3. „Einschlägig“ heißt: Die frühere Tätigkeit entspricht in Anforderungen und Niveau der neuen. Verhandeln lohnt sich – die Anerkennung ist teils Ermessenssache, und § 16 Abs. 2 erlaubt zur Personalgewinnung auch höhere Zuordnungen.

Alle Stufenwerte Ihrer Gruppe: Entgeltgruppen-Übersicht.

Häufige Fragen

Zählt Berufserfahrung von anderen Arbeitgebern?

Ja, eingeschränkt: Einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr bringt den Einstieg in Stufe 2, ab 3 Jahren in Stufe 3. Beim selben Arbeitgeber (Land) werden Zeiten voll fortgeführt. Zur Deckung des Personalbedarfs kann der Arbeitgeber sogar bis Stufe 4–6 vorweg gewähren (§ 16 Abs. 2 TV-L).

Was unterbricht die Stufenlaufzeit?

Unschädlich (zählen mit): Urlaub, Krankheit bis 39 Wochen, Mutterschutz. Neutral (zählen nicht, schaden nicht): Elternzeit, Sonderurlaub bis 5 Jahre. Schädlich: Unterbrechungen über 3 Jahre – dann beginnt die Stufe neu (§ 17 Abs. 3 TV-L).

Was passiert bei Höhergruppierung?

Seit der Reform erfolgt die Zuordnung stufengleich: Aus E 9b Stufe 4 wird E 10 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe beginnt allerdings von vorn.

Kann eine Stufe schneller kommen?

Bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen kann die erforderliche Zeit verkürzt werden (§ 17 Abs. 2 TV-L) – in der Praxis selten. Umgekehrt ist bei erheblichen Leistungsmängeln eine Verlängerung möglich.

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