Neben Tariferhöhungen ist der Stufenaufstieg der wichtigste Gehaltstreiber im TV-L – planbar, automatisch und je nach Gruppe mehrere hundert Euro pro Schritt.
| Aufstieg | Wartezeit | Erreicht |
|---|---|---|
| Stufe 1 → 2 | 1 Jahr | nach insgesamt 1 Jahren |
| Stufe 2 → 3 | 2 Jahre | nach insgesamt 3 Jahren |
| Stufe 3 → 4 | 3 Jahre | nach insgesamt 6 Jahren |
| Stufe 4 → 5 | 4 Jahre | nach insgesamt 10 Jahren |
| Stufe 5 → 6 | 5 Jahre | nach insgesamt 15 Jahren |
Die Endstufe 6 erreichen Sie im Normalverlauf also nach 15 Jahren einschlägiger Tätigkeit. Ausnahme E 1: Einstieg direkt in Stufe 2, Aufstieg jeweils nach 4 Jahren.
Beispiel E 13 (Tabelle 2026): Stufe 1 → 2 bringt +346,72 €/Monat, Stufe 3 → 4 sogar +506,67 €. Über die gesamte Laufbahn wächst das Entgelt von 4.759,37 € auf 6.764,69 € – ein Plus von 42 % ganz ohne Beförderung.
Ohne einschlägige Berufserfahrung: Stufe 1. Mit mindestens 1 Jahr: Stufe 2. Mit mindestens 3 Jahren: Stufe 3. „Einschlägig“ heißt: Die frühere Tätigkeit entspricht in Anforderungen und Niveau der neuen. Verhandeln lohnt sich – die Anerkennung ist teils Ermessenssache, und § 16 Abs. 2 erlaubt zur Personalgewinnung auch höhere Zuordnungen.
Alle Stufenwerte Ihrer Gruppe: Entgeltgruppen-Übersicht.
Ja, eingeschränkt: Einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr bringt den Einstieg in Stufe 2, ab 3 Jahren in Stufe 3. Beim selben Arbeitgeber (Land) werden Zeiten voll fortgeführt. Zur Deckung des Personalbedarfs kann der Arbeitgeber sogar bis Stufe 4–6 vorweg gewähren (§ 16 Abs. 2 TV-L).
Unschädlich (zählen mit): Urlaub, Krankheit bis 39 Wochen, Mutterschutz. Neutral (zählen nicht, schaden nicht): Elternzeit, Sonderurlaub bis 5 Jahre. Schädlich: Unterbrechungen über 3 Jahre – dann beginnt die Stufe neu (§ 17 Abs. 3 TV-L).
Seit der Reform erfolgt die Zuordnung stufengleich: Aus E 9b Stufe 4 wird E 10 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe beginnt allerdings von vorn.
Bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen kann die erforderliche Zeit verkürzt werden (§ 17 Abs. 2 TV-L) – in der Praxis selten. Umgekehrt ist bei erheblichen Leistungsmängeln eine Verlängerung möglich.