TV‑L RechnerLänder-Tarif · Brutto & Netto

E13 TV-L – Gehalt 2026, Stufen & Netto

Die Einstiegsgruppe für den Master-/Universitätsabschluss: wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen, Lehrkräfte (je nach Land und Lehramt), Ärztinnen und Ärzte im Landesdienst außerhalb des TV-Ärzte, Volljuristen in der Verwaltung.

4.759,37 €Einstieg (St. 1)
6.764,69 €Endstufe (St. 6)
46,47 %Jahressonderzahlung
6Stufen (1–6)

E13: Brutto je Stufe (alle Tabellenstände)

Stufeab 01.04.2026ab 01.03.2027ab 01.01.2028Netto 2026 ca.*
Stufe 14.759,37 €4.854,56 €4.903,11 €3.005,54 €
Stufe 25.106,09 €5.208,21 €5.260,29 €3.183,35 €
Stufe 35.366,89 €5.474,23 €5.528,97 €3.315,01 €
Stufe 45.873,56 €5.991,03 €6.050,94 €3.570,04 €
Stufe 56.573,97 €6.705,45 €6.772,50 €3.953,37 €
Stufe 66.764,69 €6.899,98 €6.968,98 €4.054,96 €

* Netto: Schätzung für Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche KV. Individuelle Berechnung: zum Rechner.

Stufenaufstieg in E13

Stufe 1 → Stufe 21 Jahr in Stufe 1
Stufe 2 → Stufe 32 Jahre in Stufe 2
Stufe 3 → Stufe 43 Jahre in Stufe 3
Stufe 4 → Stufe 54 Jahre in Stufe 4
Stufe 5 → Stufe 65 Jahre in Stufe 5

Grundlage: § 16 TV-L. Zeiten mit Unterbrechungen über 3 Jahre können schädlich sein – Details im Ratgeber Stufenaufstieg.

Einordnung

Jahressonderzahlung

46,47 % des Ø-Entgelts Jul–Sep, Auszahlung im November. Die Staffel ist seit 2019 eingefroren – so funktioniert sie.

Stundenlohn

In Stufe 1 je nach Bundesland zwischen 27,46 € (40-h-Länder) und 28,38 € (Schleswig-Holstein, 38,7 h) pro Stunde – zur Übersicht.

Häufige Fragen zu E13

Was verdient man in E13 (TV-L 2026)?

Ab 01.04.2026 liegt das Tabellenentgelt zwischen 4.759,37 € (Stufe 1) und 6.764,69 € (Stufe 6) pro Monat bei Vollzeit. Netto in Steuerklasse I: ca. 3.005,54 € bis 4.054,96 €.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung in E13?

Im November erhalten Sie 46,47 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September – in Stufe 1 also rund 2.211,68 €.

In welcher Stufe starte ich?

Ohne Berufserfahrung in Stufe 1. Mit mindestens 1 Jahr einschlägiger Erfahrung in Stufe 2, mit mindestens 3 Jahren in Stufe 3 (§ 16 TV-L).

Wann erreiche ich die Endstufe?

Stufe 6 erreichen Sie nach insgesamt 15 Jahren einschlägiger Tätigkeit (1+2+3+4+5 Jahre), sofern die Zeiten ununterbrochen anerkannt werden.

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