TV‑L RechnerLänder-Tarif · Brutto & Netto

TV-L nach Bundesland: Arbeitszeit & Stundenlohn

Die Entgelttabelle ist bundesweit gleich – die Wochenarbeitszeit nicht. Von 38,7 Stunden (Schleswig-Holstein) bis 40 Stunden (sechs Länder): Was das für Ihren Stundenlohn bedeutet.

Alle 15 TV-L-Länder im Vergleich

Stundenlohn nach § 24 Abs. 3 TV-L, berechnet für zwei Referenzwerte (Tabelle ab 01.04.2026):

BundeslandWochenstundenE10/1 je Std.E13/1 je Std.
Baden-Württemberg39,50 h23,59 €27,81 €
Bayern40 h23,30 €27,46 €
Berlin39,40 h23,65 €27,88 €
Brandenburg40 h23,30 €27,46 €
Bremen39,20 h23,77 €28,02 €
Hamburg39 h23,90 €28,16 €
Mecklenburg-Vorpommern40 h23,30 €27,46 €
Niedersachsen39,80 h23,42 €27,60 €
Nordrhein-Westfalen39,83 h23,40 €27,58 €
Rheinland-Pfalz39 h23,90 €28,16 €
Saarland39,50 h23,59 €27,81 €
Sachsen40 h23,30 €27,46 €
Sachsen-Anhalt40 h23,30 €27,46 €
Schleswig-Holstein38,70 h24,08 €28,38 €
Thüringen40 h23,30 €27,46 €

Hessen fehlt bewusst: dort gilt der TV-H.

Häufige Fragen

Gilt der TV-L in allen Bundesländern?

In 15 von 16. Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten und hat den eigenen TV-H mit abweichenden Werten und Terminen.

Ist das Gehalt in allen TV-L-Ländern gleich?

Das monatliche Tabellenentgelt ja – die Tabelle gilt bundesweit einheitlich. Unterschiede entstehen über die Wochenarbeitszeit (38,7 bis 40 Stunden): Wer weniger Stunden für dasselbe Geld arbeitet, hat den höheren Stundenlohn.

Warum arbeitet NRW genau 39,83 Stunden?

Die krumme Zahl stammt aus der Übernahme des TV-L 2006: NRW übernahm den rechnerischen Landesdurchschnitt der damals neu verhandelten Arbeitszeiten – und der lag bei 39 Stunden und 50 Minuten.

Was ändert sich bei der Arbeitszeit ab 2026?

Die Tarifeinigung 2026 sieht vor, dass Beschäftigte künftig freiwillig bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren können – gegen entsprechend mehr Entgelt. Die reguläre Arbeitszeit bleibt unverändert.