Nordrhein-Westfalen ist mit Abstand das größte TV-L-Land. Kuriosum: Die Wochenarbeitszeit beträgt exakt 39,83 Stunden – ein Verhandlungsergebnis von 2006.
| EG / Stufe | Brutto/Monat | je Stunde | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| E5 / St. 1 | 3.073,97 € | 17,81 € | 2.095,63 € |
| E8 / St. 1 | 3.419,52 € | 19,81 € | 2.288,36 € |
| E10 / St. 1 | 4.038,42 € | 23,40 € | 2.625,56 € |
| E11 / St. 1 | 4.178,35 € | 24,21 € | 2.700,31 € |
| E13 / St. 1 | 4.759,37 € | 27,58 € | 3.005,54 € |
| E14 / St. 1 | 5.143,59 € | 29,80 € | 3.202,36 € |
Netto: StKl. I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Individuell: zum Rechner.
Für alle Tarifbeschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die bundesweit einheitlichen TV-L-Entgelttabellen – inklusive der Erhöhungen +2,8 % (mind. 100 €) ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027 und +1,0 % ab 01.01.2028. Auch Jahressonderzahlung, Stufenlaufzeiten und Kündigungsfristen sind identisch.
Landesspezifisch ist im Wesentlichen die Wochenarbeitszeit von 39,83 Stunden – sie bestimmt den Stundenlohn und die Bewertung von Mehrarbeit. Kommunale Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen (Städte, Kreise, kommunale Kliniken) zahlen dagegen nach TVöD, nicht nach TV-L.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,83 Stunden (§ 6 TV-L, Vollzeit). Damit liegt Nordrhein-Westfalen auf Rang 9 von 15 (kürzeste zuerst).
Das Monats-Tabellenentgelt ist bundesweit identisch. Über die Arbeitszeit von 39,83 Stunden ergibt sich aber ein durchschnittlicher Stundenlohn im Ländervergleich.
Nach § 24 Abs. 3 TV-L: Monatsentgelt × 3 ÷ (13 × 39,83). Bei z. B. 4.000 € brutto sind das 23,18 € pro Stunde.