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TV-L in Nordrhein-Westfalen: Arbeitszeit & Gehalt 2026

Nordrhein-Westfalen ist mit Abstand das größte TV-L-Land. Kuriosum: Die Wochenarbeitszeit beträgt exakt 39,83 Stunden – ein Verhandlungsergebnis von 2006.

39,83 hWochenarbeitszeit (§ 6 TV-L)
Rang 9/15kürzeste Arbeitszeit
23,18 €Stundenlohn bei 4.000 € brutto

Stundenlohn-Beispiele in Nordrhein-Westfalen (Tabelle 2026)

EG / StufeBrutto/Monatje StundeNetto ca.
E5 / St. 13.073,97 €17,81 €2.095,63 €
E8 / St. 13.419,52 €19,81 €2.288,36 €
E10 / St. 14.038,42 €23,40 €2.625,56 €
E11 / St. 14.178,35 €24,21 €2.700,31 €
E13 / St. 14.759,37 €27,58 €3.005,54 €
E14 / St. 15.143,59 €29,80 €3.202,36 €

Netto: StKl. I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Individuell: zum Rechner.

Das gilt in Nordrhein-Westfalen

Für alle Tarifbeschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die bundesweit einheitlichen TV-L-Entgelttabellen – inklusive der Erhöhungen +2,8 % (mind. 100 €) ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027 und +1,0 % ab 01.01.2028. Auch Jahressonderzahlung, Stufenlaufzeiten und Kündigungsfristen sind identisch.

Landesspezifisch ist im Wesentlichen die Wochenarbeitszeit von 39,83 Stunden – sie bestimmt den Stundenlohn und die Bewertung von Mehrarbeit. Kommunale Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen (Städte, Kreise, kommunale Kliniken) zahlen dagegen nach TVöD, nicht nach TV-L.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden arbeitet man im TV-L in Nordrhein-Westfalen?

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,83 Stunden (§ 6 TV-L, Vollzeit). Damit liegt Nordrhein-Westfalen auf Rang 9 von 15 (kürzeste zuerst).

Verdient man in Nordrhein-Westfalen mehr oder weniger als anderswo?

Das Monats-Tabellenentgelt ist bundesweit identisch. Über die Arbeitszeit von 39,83 Stunden ergibt sich aber ein durchschnittlicher Stundenlohn im Ländervergleich.

Wie berechne ich meinen Stundenlohn in Nordrhein-Westfalen?

Nach § 24 Abs. 3 TV-L: Monatsentgelt × 3 ÷ (13 × 39,83). Bei z. B. 4.000 € brutto sind das 23,18 € pro Stunde.

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