Als einziges Bundesland ist Hessen nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Für die rund 45.000 Tarifbeschäftigten des Landes gilt der eigenständige Tarifvertrag Hessen (TV-H).
| Geltungsbereich | TV-H: Land Hessen · TV-L: übrige 15 Länder |
| Erhöhung 2026 | TV-H: +3,0 % (mind. 110 €) ab 01.07.2026 · TV-L: +2,8 % (mind. 100 €) ab 01.04.2026 |
| Erhöhung 2027 | TV-H: +2,8 % ab 01.10.2027 · TV-L: +2,0 % ab 01.03.2027 (+1,0 % ab 01.01.2028) |
| Struktur | Beide: Entgeltgruppen E 1–E 15, Stufen 1–6, ähnliche Systematik |
| Wochenarbeitszeit | TV-H: 40 h (mit Ermäßigungen ab 60) · TV-L: 38,7–40 h je Land |
Die Werte dieser Website gelten nicht für Hessen. Für die 15 TV-L-Länder: zur Übersicht.
Hessen trat 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus und schloss 2009 mit den Gewerkschaften den eigenen TV-H. Seither verhandelt das Land separat.
Der Abschluss vom März 2026 sieht +3,0 % (mindestens 110 €) ab 01.07.2026 und +2,8 % ab 01.10.2027 vor – nach Nullmonaten bis Juni 2026. Die Struktur (Entgeltgruppen, Stufen) ähnelt dem TV-L.
Sie wechseln den Tarifvertrag. Ihre Stufenzuordnung wird neu geprüft; einschlägige Berufserfahrung beim alten Arbeitgeber kann für Stufe 2 oder 3 anerkannt werden (§ 16 TV-L). Ein automatisches Mitnehmen der Stufe gibt es nicht.