TV‑L RechnerLänder-Tarif · Brutto & Netto

Teilzeit im TV-L: Was vom Gehalt bleibt

Halbe Stelle, halbes Geld? Beim Brutto ja – beim Netto zum Glück nicht ganz. Die Regeln für Entgelt, Stufen, Sonderzahlung und Überstunden in Teilzeit.

Das Grundprinzip: pro rata

Teilzeitbeschäftigte erhalten alle tabellenwirksamen Leistungen anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeit (§ 24 Abs. 2 TV-L). Beispiel E 9b Stufe 3 (Tabelle 2026, Vollzeit 4.035,07 €):

100 %-Stelle4.035,07 € bruttoca. 2.623,69 € netto (StKl. I)
80 %-Stelle3.228,06 € bruttoca. 2.181,95 € netto (StKl. I)
75 %-Stelle3.026,30 € bruttoca. 2.068,83 € netto (StKl. I)
60 %-Stelle2.421,04 € bruttoca. 1.722,97 € netto (StKl. I)
50 %-Stelle2.017,54 € bruttoca. 1.486,97 € netto (StKl. I)

Wegen der Steuerprogression sinkt das Netto langsamer als das Brutto: Bei 50 % Stelle bleiben hier rund 57 % des Vollzeit-Nettos. Genau durchrechnen: Rechner mit Teilzeit-Feld.

Was anteilig ist – und was nicht

Anteilig: Tabellenentgelt, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, Monats-Zulagen. Nicht anteilig: Stufenlaufzeiten (laufen voll), Urlaubstage bei 5-Tage-Woche (30 Tage bleiben 30 Tage – nur kürzer bezahlt), Kündigungsfristen.

Überstunden vs. Mehrarbeit

Arbeiten Teilzeitkräfte über ihre Vertragszeit, aber unter der Vollzeitgrenze, ist das Mehrarbeit – vergütet mit dem normalen Stundenentgelt ohne Überstundenzuschlag. Erst oberhalb der Vollzeit-Wochenstunden (38,7–40 je Bundesland) beginnen zuschlagspflichtige Überstunden (30 % bis E 9b, darüber 15 %).

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Teilzeit?

Ja, aus § 11 TV-L (bei familiären Gründen befristet mit Verlängerungsoption) und aus § 8 TzBfG (allgemein, in Betrieben ab 15 Beschäftigten). Der Antrag kann nur aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden.

Sinkt mein Stundenlohn bei Teilzeit?

Nein. Das Monatsentgelt wird exakt anteilig gekürzt, der Stundenlohn bleibt identisch. 50 % Stelle = 50 % Tabellenentgelt.

Läuft der Stufenaufstieg in Teilzeit langsamer?

Nein – die Stufenlaufzeit läuft in Teilzeit genauso schnell wie in Vollzeit. Auch ein Jahr mit 30 % Stelle zählt voll als ein Jahr Stufenzeit.

Was passiert mit der Jahressonderzahlung?

Sie wird vom (anteiligen) Teilzeitentgelt der Monate Juli–September berechnet. Wer im Herbst aufstockt, hat also nichts von der Erhöhung für die JSZ des laufenden Jahres.

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